Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine sogenannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge,...).
Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er/sie auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Die Krankenkassen -und auch die meisten privaten Versicherungen- übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen.
Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet!
Sie gelten als Lebensberatung, nicht als Heilkunde da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen.
Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden.
Auszug des Psychotherapie-Informationsdienst (PID). Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetpräsenz des
PID.