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Praxis für Psychotherapie

Diplom-Psychologin Dagmar Zettl





Telefonische Kontaktaufnahme

(06221) 65 65 33 8

Bitte beachten Sie die angegebenen Sprechzeiten.

Sprechzeiten

  • Montag8:30 - 15:30
  • Dienstag8:30 - 17:00
  • Mittwoch 8:30 - 19:00
  • Donnerstag 8:30 - 15:30
  • Freitag8:30 - 15:00

Leistungsspektrum

  • Verhaltenstherapie
  • Paartherapie
  • Psychosoziale Onkologie (DKG)
  • Ehe-, Familien und Lebensberatung

Häufig gestellte Fragen

Aktuell werden in Deutschland immer mehr Fälle des Corona-Virus nachgewiesen. Mit der Ausbreitung der Infektionen steigt auch die Gefahr, sich anzustecken. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt deshalb, grundsätzlich und natürlich auch bei Verdacht auf eine Infektion den Kontakt zu anderen Menschen auf das Nötigste zu reduzieren. Videosprechstunden helfen dabei, Sie, andere Patienten und mein Praxisteam zu schützen, eine Ausweitung der Pandemie zu verhindern und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Deshalb besteht inzwischen auch die Möglichkeit, über eine datengesicherte Verbindung von Psychotherapiestunden über das Internet in Anspruch zu nehmen. Um diese Videosprechstunde nutzen zu können, ist keine Installation auf Ihrem PC oder Laptop notwendig. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir, ich sende Ihnen die Login-Daten per E-Mail oder SMS zu.
Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf zwei bis vier Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Auszug des Psychotherapie-Informationsdienst (PID). Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetpräsenz des PID.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine sogenannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge,...). Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er/sie auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Krankenkassen -und auch die meisten privaten Versicherungen- übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen. Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet! Sie gelten als Lebensberatung, nicht als Heilkunde da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden.

Auszug des Psychotherapie-Informationsdienst (PID). Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetpräsenz des PID.
Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin aufnehmen, sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen.

Auszug des Psychotherapie-Informationsdienst (PID). Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetpräsenz des PID.
Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben- müssen Sie bis zu drei Arbeitstage vor dem Termin absagen. Manchmal werden auch 24 oder 48 Stunden festgelegt. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt. Besprechen Sie am besten direkt zu Beginn der Therapie Ihre offenen Fragen mit Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin.

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Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapiestunden beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden.

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